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DRK-Präsidentin mahnt besseren Schutz der Zivilbevölkerung an

70 Jahre Genfer Abkommen

Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt, hat die Bedeutung der Genfer Abkommen gewürdigt, die vor 70 Jahren am 12. August 1949 abgeschlossen wurden. „Die Genfer Abkommen sind ein Meilenstein des humanitären Völkerrechts, weil sie das Verhalten der Konfliktparteien regeln, um das menschliche Leiden in bewaffneten Auseinandersetzungen so gering wie möglich zu halten“, sagte Hasselfeldt. Diese Regeln müssten allerdings auch eingehalten werden, mahnte die DRK-Präsidentin an. „Es ist besorgniserregend, dass in vielen Konfliktgebieten das humanitäre Völkerrecht verletzt wird, indem Zivilpersonen, humanitäre Helfer oder Gesundheitseinrichtungen angegriffen werden“, erklärte Hasselfeldt. Allein im vergangenen Jahr seien weltweit insgesamt 155 humanitäre Helfer im Einsatz getötet worden. Besonders problematisch sei die Situation in Ländern wie Syrien, Südsudan und Afghanistan.

Die vier Genfer Abkommen von 1949 sind für sämtliche Staaten verbindlich. Sie schützen insbesondere verwundete, kranke oder gefangene Soldaten und Zivilpersonen.  Eine herausragende Errungenschaft der Genfer Abkommen ist die Regelung für nicht-internationale bewaffnete Konflikte: Die Staaten konnten sich erstmals auf ein Ergebnis für Situationen einigen, in denen nicht alle Konfliktparteien Staaten sind. Hier gilt unter allen Umständen ein Mindeststandard an Menschlichkeit. Auch auf neue Entwicklungen und Situationen – wie etwa den Einsatz von Drohnen oder Cyberkriegsführung – kann das humanitäre Völkerrecht angewendet werden. „Die Aktualität der Genfer Abkommen ist heute nicht geringer als vor 70 Jahren“, sagte Hasselfeldt. Basierend auf den Genfer Abkommen leisten Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten oder helfen mit dem Suchdienst bei der Familienzusammenführung. Das Emblem des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes dient dabei den weltweit über 14 Millionen haupt- und ehrenamtlichen Helfern der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung als Schutzzeichen in bewaffneten Konflikten.

Die Bewegung sei aufgrund ihrer humanitären Aufgaben in besonderer Weise den Grundsätzen der Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet, sagte Hasselfeldt. „Denn nur durch diese Unparteilichkeit und Neutralität können wir in bewaffneten Auseinandersetzungen eine hohe Akzeptanz bei allen Konfliktparteien erreichen, um humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung zu organisieren. Ohne  die Genfer Abkommen wäre diese Hilfe gar nicht möglich“, erklärte die DRK-Präsidentin.

Mehr über die Genfer Abkommen unter https://www.drk.de/Genfer-Abkommen

 

(Bildquelle: Schweizerisches Rotes Kreuz, Textquelle: DRK)

 

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