Blut ist ein Organ. Organe dürfen keine Handelsware sein. Daher sind laut Transfusionsgesetz nur unentgeltliche Spenden erlaubt. Der DRK-Blutspendedienst kommt mit seinen mobilen Entnahmeteams zu Ihnen in den Ort. Für Ihre Blutspende erhalten sie als Anerkennung ein kleines Präsent und einen Imbiss.
Die DRK-Blutspendedienste sind übrigens alle gemeinnützige Gesellschaften mbH. Sie dürfen keine Gewinne generieren, die an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Eventuelle Überschüsse müssen für die satzungsgemäßen Zwecke der Blutversorgung genutzt werden. So ist sicher gestellt, dass die Blutkonserven nur zum Selbstkostenpreis an die Krankenhäuser vertrieben werden.